Aufenthaltsplanung
Mit unserer individuellen Aufenthaltsplanung EFA ermöglicht die Stiftung Sonderschule Walde (SSW) jedem Kind, durch regelmässige Überprüfung der Förderplanung und Zielerreichung, seine entsprechenden Entwicklungsschritte zu machen.
In der Aufnahmephase ist uns wichtig, in einzelnen Etappen abzuklären, ob unser Angebot für das Kind geeignet ist. Nach dem Erst- und Vorstellungsgespräch mit Rundgang durch die Institution erfolgt bei gegenseitigem Einverständnis die Planung und Durchführung einer einwöchigen Schnupperzeit, das Kind lebt und schläft in der Wohngruppe und besucht die Schule in der entsprechenden Klasse.
Am Ende der Schnupperwoche wird mit der Auswertung und einem gemeinsamen Entscheid mit den Eltern, Fachstellen, Behörden und der SSW diese Phase abgeschlossen. Mit den Eltern wird nach positivem Entscheid eine Aufnahmevereinbarung unterzeichnet, welche den Auftrag, die Rechte und Pflichten, wie auch die Zusammenarbeit regelt.
Mit der Eintrittsphase beginnt die eigentliche individuelle Förderplanung, das Kind lebt in einer der Wohngruppen und besucht die Unterstufe oder Mittelstufe. Mit einer ca. dreimonatigen Eintrittsphase soll für das Kind eine erste klare Förderplanung und Perspektive ersichtlich werden, welche einen definitiven Aufenthalt bzw. den Schritt in die Förderphase bestätigen.
In der Förderphase lebt das Kind in einer der Wohngruppen und besucht die Unterstufe oder Mittelstufe. Mittels halbjährlichen Standortgesprächen (STAO) werden gemeinsam mit den Eltern, mit den Fachstellen, Behörden und dem Kind die Stärken, Ressourcen, Entwicklungen und der Förderbedarf des Kindes für die nächste Periode besprochen und in einem Bericht zusammengefasst. Weiter wird regelmässig überprüft, ab wann anhand der Entwicklung des Kindes der Austritt konkret angegangen werden kann.
Das letzte Aufenthaltsjahr ist geprägt durch die Austrittsphase bzw. durch den Entscheid der richtigen Anschlussmöglichkeit. In dieser Phase wird mit dem Kind konkret auf den Übertritt in die entsprechende Anschlusslösung hingearbeitet. Der Austritt erfolgt bei Erreichung der gemeinsam definierten schulischen und sozialpädagogischen Förderziele, welche einen Übertritt des Kindes in die Regelschule bzw. ins soziale Umfeld oder andere entsprechende Anschlussmöglichkeiten ermöglichen.