2022 Platzierung Voraussetzung 1
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2022 Platzierung Voraussetzung 3
2022 Platzierung Voraussetzung 4
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Voraussetzungen

Auf Sommer 2024 haben wir freie Plätze, bitte melden sie sich rechtzeitig telefonisch oder unter Platzierungsanfrage – Sonderschule Walde (sonderschule-walde.ch).

In der Stiftung Sonderschule Walde (SSW) werden Kinder aufgenommen, welche:

  • Normalbegabt sind,
  • Lernschwierigkeiten aufweisen,
  • Soziale Beeinträchtigungen zeigen,
  • Besondere schulische und pädagogische Förderung benötigen,
  • Einen besonderen sozialen Rahmen bedürfen,
  • ca. 6 – 10 Jahre alt sind.

Bei der Aufnahme haben Kinder aus dem Kanton Aargau Priorität. Die SSW berücksichtigt aber auch Kinder aus angrenzenden Kantonen. Benötigt wird eine Empfehlung zur Sonderschulung gemäss Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes und ein Einweisungsbeschluss der Schulbehörde der Wohngemeinde.

Ein weiteres Kriterium zur Aufnahme ist die Aussicht auf Betreuungs- und Entwicklungserfolg und das Interesse von Kind und Eltern sich kooperativ und motiviert auf das Angebot einzulassen.

Der Aufenthalt von Aargauer Schülern wird gemäss Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung vom 8. November 2006) finanziert. Die Gemeinden und Eltern leisten die in der Verordnung festgelegten Beiträge.

Die Kosten für Kinder, deren Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau liegt, werden gemäss den Bestimmungen der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 13.12.2002 den Herkunftskantonen in Rechnung gestellt.